BVfK-Wochenendticker 29. Juli 2017

  kompetent - kritisch - konstruktiv

- exklusiv für BVfK-Mitglieder -

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Seit 17 Jahren aktuell?: "Bald wird in der Kfz-Branche kein Stein mehr auf dem anderen stehen“

 

Dieselskandal und Umweltpolitik: Die Macht muss vom Volke ausgehen und das scheint es doch offensichtlich nicht anders zu wollen!

 

Umweltschutz braucht Geduld und keinen Messias!

 

BVfK-Umfrage: Abgaskrise – Absatzkrise – Autokrise? 

 

Retro Classics CologneJetzt bequem Online anmelden zum BVfK-Gemeinschaftsstand.

 

BVfK-Digital: BVfK - Forum Future - wo sind unsere Perspektiven? - Neues Forum im Mitgliederbereich eingerichtet.

 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

 

Verwaltungsgericht: Diesel-Fahrverbote sind in Stuttgart weiterhin möglich. 

 

EU setzt BVfK-Forderung gegen Tachobetrug um: Autohersteller müssen ran! 

 

Händlerbeschwerde über eine Ankaufplattform - "Schlimmer geht immer"

 

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

zur Jahrtausendwende raunten die Auguren: „bald wird in der Kfz-Branche kein Stein mehr auf dem anderen stehen“ und der nur wenige 100m Luftlinie vom ZDK ansässige BVfK wurde von einigen gefürchtet, von anderen als Messias einer neuen Zeit erhofft. 

Wenngleich wir bis heute alles andere als furchtlos sind, so war das nicht unser Ziel und wir wären damit wohl auch überfordert gewesen. Wir lernten zwar schnell, dass nicht nur der Zentralverband deutscher Katholiken, sondern auch der des deutschen Kraftfahrzeuggewerbes mit „ZDK“ abgekürzt wurde und man sich in der Branche auch in „Vor-BVfK-Zeiten“ schon wünschte, dort würde es mehr frischen Wind geben, denn im Grunde genommen litten die Patienten Autohaus und Kfz-Betrieb bereits seit Anfang der achtziger Jahre unter Vitaminmangel und Blutarmut und bei genauer Betrachtung hätte man feststellen können, dass das Überleben tatsächlich nur durch regelmäßiges Doping ermöglicht wurde. Die Drogen trugen u.a. die Namen "Mauerfall" und "Abwrackprämie".

Wenn nun ein Mädchen namens Angela, die mit beidem etwas zu tun hat, erklärt, das Ende des Automobils sei eingeläutet, dann sollte man diesmal genauer hinhören, denn rückblickend betrachtet, hat sie die Besserwisser regelmäßig Lügen gestraft. 

Jedenfalls leiden unsere Patienten unter einer Fülle von Krankheiten wie Globalisierung, Digitalisierung, Rationalisierung und nicht zuletzt unter Rabattitis - wobei der freie Handel normalerweise von Letzterem profitiert. 

Doch all das kennen wir doch bereits seit vielen Jahren und fragen uns, was eigentlich passiert ist, dass die Autowelt plötzlich so durcheinander geraten ist?

Es begann im September 2015: Fast wäre bei der IAA-Promirunde der Kanzlerin eine von VW-Chef Winterkorn geöffnete Touran-Tür auf die Füße gefallen, als plötzlich alle darüber sprachen, was eigentlich schon viele wussten: Die Abgas-Reinigungsprogramme verfügten über Zeitfenster zur Schonung der Technik und - oh Wunder:

Die Definition war ungenau und daher großzügig und die Interpretation der Techniker reduzierte den Normalbetrieb mit optimaler Abgasreinigung zur Ausnahmesituation. Die gesamte Affäre mit Stationen in den Jahren 2003 (bei den LKW gab es das Problem bereits damals), 2013 (wurde bei den Herstellern das Problem offen diskutiert) und schließlich bis heute andauernd, ist ein Industrie- und Politikskandal, denn ohne die Beteiligten aus Brüssel, Berlin, Wolfsburg usw. wäre das alles nicht möglich gewesen.

Es ist allerdings auch ein Zeichen dafür, dass man das Volk, welches abends vor dem Fernseher jeder neuen Umwelterhaltungsidee Beifall spendet um dann den nächsten Morgen mit einer Tasse Kaffee, frisch aus einer Aluminiumkapsel aufgebrüht den Tag zu beginnen und schließlich die verwöhnte Brut mit dem Auto zum Kindergarten und zur Schule zu bringen, auch wenn diese, ebenso wie der Bäcker nur wenige 100 m entfernt sind, gerne mit Valium versorgt - man könnte auch sagen, dass man es mit einer halbherzigen Umweltpolitik täuscht.

Doch will das Volk nicht belogen werden? Bzw. ist Politik nicht die Kunst des Möglichen und ist mit dem Großteil der Bevölkerung, welches die Mobilität liebt und von ihr lebt, überhaupt mehr Umweltschutz machbar? Und reicht das, was wir schon alles machen nicht aus: Windräder, Solarförderung, AKW-Stilllegung, Katalysatoren, Umweltzonen, Energielabel u.v.a.m.? Mehr macht keiner! Wo bleiben wir da im internationalen Vergleich auch beim Industrie-Arbeitsplätze-Wettbewerb? Trump zeigt die Grenzen!

Die Macht muss vom Volke ausgehen und das scheint es doch offensichtlich nicht anders zu wollen! Und wenn dieses Volk offensichtlich auf dem Weg in die Verdammnis ist - muss dann nicht einen Messias kommen, um es zu retten?

Kann sein, dass dies zu Zeiten von Moses und Nachfolger o.k. war. Doch wir leben heute in einer anderen Welt, die aufgeklärter und demokratischer ist, als je zuvor und da brauchen wir Geduld und keinen Messias!

Schon garkeinen, der sich mit einer 250-Frau/Mann-Clique zum Retter der Nation aufspielt, nachdem er zuvor Tausende von sorgfältigen Kfz-Händler unter missbräuchlicher Ausnutzung des Wettbewerbsrechts um 3-stellige Millionenbeträge abgezockt hat, womit er nun aberwitzige Prozesse führt und die Gefährdung einer Industrienation in Kauf nimmt, um eine Kreuzung namens „Neckartor“ mittels -bei allem Respekt- vermutlich ideologisch getriebener Richter zur Frischluftzone zu machen. 

Die Macht geht vom Volke aus und dies wählt eine Regierung, die Gesetze erlässt und durch die Exekutive kontrollieren lässt. Alles andere ist Anarchie! 

Daher gilt nach wie vor: Auch wenn unsere Kanzlerin vermutlich mal wieder Recht hat und wir uns an andere Formen von Mobilität werden gewöhnen müssen, besteht kein Grund zur Panik.

Die Deutsche Umwelthilfe wird nicht nur mittels der Initiative der bedeutenden Wettbewerbsverbände (s. auch BVfK-Wochenendticker 15. Juli 2017 „Verbände gemeinsam gegen AbmahnungsmissbrauchSchauen Sie sich diesen Newsletter in Ihrem Browser an. ) in ihre Schranken gewiesen werden, auch im Jahr 2018 werden noch Diesel-Autos durch die Stuttgarter Innenstadt rollen. Denn es gibt noch erhebliches Verbesserungspotenzial bei der Schadstoff-Reinigungstechnik. Man muss die Industrie nur dazu zwingen, diese einzusetzen, denn freiwillig macht das kein Verantwortlicher eines kapitalgesteuerten Konzerns, da man mit vorbildlichem Umwelthandeln keine Autos verkauft und keine Quartalsgewinne erwirtschaftet – die Perspektiven in den Chefetagen sind halt kürzer, als die Regenerationsphasen der Natur. 

Ihr BVfK-Team wird dafür sorgen, dass Sie, verehrte BVfK-Mitglieder noch weiterhin viele Autos mit guten Erträgen verkaufen werden und daher gilt auch im Sommer 2017:

„Alles Gute für Ihren Autohandel!"

Ihr

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

p.s.:

Man kann Vertrauen nicht kaufen, man kann es nur gewinnen! Robert Bosch *

"Das 'f' in Kfz steht für Vertrauen!" aus dem  "Imagefilm" der deutschen Automobilindustrie (NDR) *

* Quelle: „HB ohne Filter“ vom 28. Juli 2017. Link >>>  „HB ohne Filter“ vom 28. Juli 2017    

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BVfK-Umfrage: Abgaskrise – Absatzkrise – Autokrise? 

Droht wirklich das Ende des Verbrennungsmotors und damit des Automobils in seiner heutigen Form schneller, als wir es ahnen und wünschen?

Presse und Öffentlichkeit fragen: Was meinen die BVfK-Händler?

• Gibt es trotz guter Stimmung Zukunftsangst?

• Wie wirkt sich der Abgasskandal auf die Nachfrage von Neu- und Gebrauchtwagen im freien Handel aus?

• Wie entwickelt sich der Absatz von Dieselfahrzeugen?

• Welche Auswirkungen hat das auf die Preise und die Standzeiten?

• Können Verluste durch diese Situation bereits beziffert werden?

Bereits am vergangenen Mittwoch wurde die Umfrage gestartet und viele haben sich sofort gemeldet.

Die Antworten der BVfK-Mitglieder finden Sie hier:

>>>https://www.bvfk.de/mein-bvfk/community/ (Bitte vorher einloggen)

Weitere Rückmeldungen können dann direkt im Forum eingetragen werden.

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Retro Classics Cologne 24. - 26.11.2017 KÖLN MESSE Jetzt bequem Online anmelden zum BVfK-Gemeinschaftsstand

Bildquelle: www.retro-classics-cologne.de

Ab sofort finden Sie in Ihrem Mitgliederbereich alle Informationen zum BVfK-Gemeinschaftsstand auf der kommenden Retro Classics Cologne. Die Anmeldung sowie vergünstigte Karten können Sie jetzt ebenfalls ganz bequem Online bestellen.

Die Seite mit Infos und Anmeldung finden Sie im Mitgliederbereich unter Aktuelles oder folgen Sie diesem Link:

>>> Infos und Anmeldung zur RCC 2017 

(Bitte erst einloggen!)

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Bild links: Marcel Manthey, Koordination BVfK-DIGITAL

 

BVfK-Digital: BVfK - Forum Future - wo sind unsere Perspektiven? - Neues Forum im Mitgliederbereich eingerichtet

Aus aktuellem Anlass haben wir für unsere Mitglieder einen neuen Forenbereich eingerichtet und eröffnen hiermit die Diskussionsrunde. Nach der lebhaften und zahlreichen Resonanz zur letzten Blitzumfrage möchten wir ihnen gern eine zusätzliche Plattform bieten, um einmal richtig Dampf abzulassen. Von einigen Mitgliedern haben wir die Antworten mit deren Zustimmung bereits im Forum veröffentlicht. Gerne können Sie sich zu diesen Beiträgen äußern oder eine neue Diskussionsrunde starten. Wir hoffen auf rege Teilnahme und stehen bei Fragen gern zur Verfügung. 

Das Forum erreichen Sie im Mitgliederbereich über die Quicklinks in der rechten Seitenleiste. 

Gerne können Sie auch diesen Link benutzen: 

>>>https://www.bvfk.de/mein-bvfk/community/ 

 (Bitte vorher einloggen)

Gute Unterhaltung im Forum und viel Erfolg im Netz!

Ihr Marcel Manthey

Kontakt: m.manthey@bvfk.de

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung: 

Verwaltungsgericht:

Diesel-Fahrverbote sind in Stuttgart weiterhin möglich. 

Die Luftverschmutzung soll nach Ansicht des Gerichts notfalls auch mit Diesel-Fahrverboten reduziert werden, wenn die von der EU festgelegten Grenzwerte für Luftschadstoffe überschritten werden. So scheiterte Baden-Württemberg am Freitag vor dem Verwaltungsgericht mit dem Versuch, durch Nachrüstungen vieler älterer Motoren solche Verbote zu verhindern.

Im Rahmen von Luftreinhalteplänen müssen nun Maßnahmen ergriffen werden, die geeignet sind, die Luftqualität dauerhaft so zu verbessern, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Dazu zählen auch Fahrverbote für ältere Dieselautos. Diese können ab 2018 aus Stuttgart ausgesperrt werden, wenn den Technikern nichts Besseres einfällt.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte auf ein generelles Fahrverbot für Dieselautos in Stuttgart geklagt. Die Landesregierung setzte jedoch auf Nachrüstungen älterer Dieselmotoren, um unpopuläre Fahrverbote zu verhindern.

Das Urteil könnte auch die Diskussion um Fahrverbote in München oder Berlin beeinflussen. Beim Berliner Diesel-Gipfel beraten Bund, Ländern und Autoindustrie am 2. August über konkrete Maßnahmen gegen zu hohe Schadstoffwerte.

Der BVfK fordert verlässliche, planbare und faire Rahmenbedingungen. Es gilt, die Deutsche Umwelthilfe als ideologisch-fanatischenen Totengräber der deutschen Automobilwirtschaft zu entlarven. Es kann nicht sein, dass ein 250-Mitglieder-Verein die deutsche Umweltpolitik übernimmt, als würde sich sonst niemand darum kümmern, oder hätte Ahnung davon. Die kapitalgesteuerten Autokonzerne müssen in die gesetzlichen Schranken verwiesen werden. Sie respektieren Gesetze und Vorschriften nur dann, wenn es kalkulatorisch zu teuer wird, sie zu überschreiten.

Der BVfK geht davon aus, dass die technischen Möglichkeiten zur Schadstoffvermeidung noch nicht ausgeschöpft sind und ist optimistisch, dass es nicht zu Fahrverboten kommen wird.


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EU setzt BVfK-Forderung gegen Tachobetrug um.

Ab September 2017 müssen neue Autos durch eine technische Lösung geschützt werden.

Ab 1. September 2017 müssen neue Fahrzeugmodelle durch eine im Fahrzeug eingebaute technische Lösung besser vor Manipulation geschützt werden. Dies schreibt nun die EG-Typgenehmigung 2017/1151 vor. Der BVfK kämpft seit Jahren gegen diese Missstände – nicht zuletzt, da der Imageschaden durch  die skandalisierte und übertriebene Berichterstattungen regelmäßig zu großem Vertrauensschaden auch bei solchen Kfz-Händlern führt, die korrekt arbeiten.

So forderten wir gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Autorechtstag  (Dr. Reinking, Wolfgang Ball, Prof. Dr. Staudinger, ADAC, BVfK und ZDK) u.a. im Jahr 2015:

„…Auf EU-Ebene ist mit Nachdruck darauf hinzuarbeiten, dass eine technische Vorschrift (über eine EU-Richtlinie oder Verordnung) erlassen wird, welche den höchstmöglichen Schutz vor Manipulation definiert. Zielführender wäre eine Normierung der technischen, die Manipulationssicherheit festlegenden Vorschriften, mit der eine EU-weite Ausrüstung der Fahrzeuge sichergestellt werden kann. Zertifizierung aller Speicherorte für den Kilometerstand im Auto vor, etwa durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) – ähnlich der Zertifizierung für den digitalen Tachographen…“

Wir meinen, dies ist ein großer Schritt und hilft hoffentlich, Datenbanken nach belgischem Vorbild zu verhindern.

Der BVfK sieht sich in seiner Politik klarer und kritischer Positionen ebenso bestätigt, wie der Suche nach pragmatischen Lösungen als Alternative zu kostenintensiven Bürokratie-Monstern. Mehr zum Thema im BVfK-Wochenendticker vom 8. Juli 2017:

"Tachodrehen für Heimwerker" (Schauen Sie sich diesen Newsletter in Ihrem Browser an. )


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Händlerbeschwerde über eine Ankaufplattform

Bild rechts:  Fast ausnahmslos "Blechjuristen" beim 10. Deutschen Autorechtstag 2017.

„Schlimmer gehts immer“

Diese Woche erreichte uns eine Beschwerde eines Händlers über eine Ankaufplattform. Nach Auskunft des Händlers soll sich der Sachverhalt wie nachfolgend beschrieben abgespielt haben:

Im Mai dieses Jahres erwarb der Händler einen VW über die genannte Plattform. Das Fahrzeug wurde umgehend bezahlt und der Händler erhielt den notwendigen Abholschein. Nachdem der Händler ca. 300 km am Tag der Abholung zum Belegenheitsort des Fahrzeugs zurück gelegt hatte, wurde ihm ohne Angabe von Gründen die Abholung verweigert. Ihm wurde lediglich mitgeteilt, dass das Fahrzeug erst am nächsten Tag abgeholt werden kann. Der Händler nahm dies so hin, musste demzufolge ohne Fahrzeug die Heimreise antreten. Die sodann geführten Telefonate mit dem Plattformbetreiber waren zunächst nicht zielführend. Schließlich wurde dem Händler dann erklärt, dass es an dem Standort des Fahrzeugs einen heftigen Hagelsturm gegeben habe, wobei eine Vielzahl von Fahrzeugen beschädigt worden seien. Das von dem Händler erworbene Fahrzeug gehöre leider dazu. Dem Händler wurde aber zunächst angeboten, ein anderes Fahrzeug aus dem Bestand vor Ort mit dem bereits gekauften Fahrzeug zu wandeln.

In der Zwischenzeit wurde die Käuferin des Fahrzeugs darüber informiert, dass das erworbene Fahrzeug beschädigt wurde, aber laut der Plattform die Möglichkeit bestünde, ein alternatives Fahrzeug zu erhalten. Gemeinsam wurde mit der Kundin nach Alternativen gesucht bzw. ein verspäteter Liefertermin ins Auge gefasst. Über diese Umstände wurde der Plattformbetreiber informiert, jedoch ohne weitere Reaktion.

Zum Erstaunen des Händlers wurde dieser Anfang Juni 2016 erneut zur Abholung des Fahrzeugs unter Androhung eines Standgeldes aufgefordert. Also fuhren die Mitarbeiter des Händlers zum wiederholten Male zum Abholhort und mussten hierfür wiederum eine Wegstrecke von 300 km in Kauf nehmen. Kurz vor Ankunft erreichte den Händler telefonisch die Aussage, dass das Fahrzeug doch nicht abgeholt werden könne. Die Mitarbeiter des Händlers mussten sodann kurz vor dem Ziel erneut die Heimreise ohne Fahrzeug antreten und legten folglich wiederum 300 km vergeblich zurück.

Es folgten dann weitere Versuche in Form von Emails und Telefonaten zur Klärung der Angelegenheit, jedoch ohne Erfolg. Die von dem Händler gemachten Vorschläge zur angebotenen Wandlung wurden nicht mehr beantwortet, obwohl dies ursprünglich von der Plattform in Aussicht gestellt worden war. Dem Händler wurden weder Reparaturkosten, noch die Schadenshöhe des Hagelschadens genannt, ebenso wenig ein verbindlicher Auslieferungstermin.   

In der Zwischenzeit bat die Plattform darum, das Fahrzeug abzuholen und die Reparaturkosten dann über eine Reklamation einzureichen. Ob das Fahrzeug fahrbereit wäre, konnte man dem Händler nicht sagen. Auch war es laut der Plattform nicht möglich, eine verbindliche Aussage über den Schaden abzugeben. Aufgrund dieser Aussagen, wandte sich der Händler erneut an die Plattform in der Hoffnung, nun endlich eine Lösung der Angelegenheit herbeiführen zu können. Diese verwies den Händler jedoch auf das „Standardprozedere“ und bat den Händler das Fahrzeug abzuholen und die Kosten des Hagelschadens sowie weitere Mängel per Reklamation einzureichen.

Demnach machte sich der Händler abermals auf den Weg um das Fahrzeug abzuholen, jedoch wurde die Auslieferung wie zuvor verweigert. Erneut musste der Händler insgesamt 600 km Wegstrecke in Kauf nehmen mit ausbleibendem Ergebnis, obwohl die Plattform dem Händler die Abholung quasi auferlegt hatte.

Ab diesem Zeitpunkt war die Geschäftsführung der Plattform nicht mehr für den Händler zu sprechen. Stattdessen wurde dem Händler erklärt, dass er sich hinten anstellen solle und für einen so kleinen und unbedeutenden Händler wie ihn, keine Ausnahme gemacht werden könne. Der ganze Ärger des Händlers sei im Vergleich mit den Problemen bei der Plattform absolut geringfügig. Des Weiteren wurde dem Händler mitgeteilt, dass sich der Plattformbetreiber in den nächsten Wochen bestimmt melden werde und der Händler sich jetzt erst mal um andere Sachen kümmern und den Wagen einfach mal außeracht lassen solle.

Aufgrund dieser Aussagen setzte der Händler dem Plattformbetreiber eine Frist zur Auslieferung. Eine Reaktion hierauf erfolgte nicht. Nach Ablauf der gesetzten Frist machte sich der Händler auf den Weg, um das Fahrzeug an dem 300 km weit entfernten Standort abzuholen. Die Auslieferung wurde erneut verweigert, trotz Vorlage des notwendigen Papiere (KfZ-Brief, Abholauftrag, Schriftverkehr). Aufgrund abfallenden und diskriminierenden Äußerungen seitens der ortsansässigen Mitarbeiter der Plattform, rief der Händler die Polizei um Hilfe, um sich nicht weiter beschimpfen zu lassen und um endlich das Fahrzeug zu erhalten. Die Polizei nahm sich der Sache an und im Zuge dessen wurde das Fahrzeug an den Händler herausgegeben.

Der Händler musste sodann aber feststellen, dass das Fahrzeug nicht annähernd der Beschreibung entsprach. Es wurde falsch beschrieben, hatte Schäden am Dach, es fehlten Verkleidungen im Innenraum bzw. waren beschädigt. Die Bremsen befanden sich entgegen der Beschreibung nahe der Verschleißgrenze. Der Motor machte ungewöhnliche Geräusche in Form von lautem Klackern der Nockenwelle und der Freiläufe. An der Karosserie befanden sich nicht erwähnte frische Lackbeschädigungen und die Schiebetür war verbogen. Es war entgegen der Beschreibung kein Rußpartikelfilter verbaut und das Fahrzeug hatte nicht EUR 4, sondern nur EUR 3.

Der Händler hat unmittelbar nach Kenntnis dieser Umstände versucht eine Reklamation einzureichen. Jedoch war sein Account, über den eine Beanstandung ausschließlich möglich ist, zwischenzeitlich durch die Plattform gesperrt worden. Zudem hatte die Plattform alle bereits laufende Reklamation des Händlers storniert

BVfK Anmerkung:

In dem zugrunde liegenden Fall können wir den Unmut des Händlers nachvollziehen. Dass in solchen Fällen den jeweiligen Händlern ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden entsteht, dürfte unstreitig sein. Wir stellen uns an dieser Stelle die Frage, ob das Vorgehen und die Einlassung der genannten Plattform Methode hat und ob mit Händlern im Reklamationsfall immer so umgegangen wird?! Von daher empfehlen wir Ihnen den BVfK bei vergleichbaren Sachverhalten zu kontaktieren. 

Moritz Groß

BVfK-Rechtsabteilung

Rückfragen immer gerne an:    rechtsabteilung@bvfk.de

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>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

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BVfK-Terminkalender:

14. September 2017 - BVfK-IAA-Händlerabend in Bad Homburg

24. - 26. November 2017 - BVfK auf der RETRO CLASSICS COLOGNE

22. - 23. März 2018 - 11. Deutscher Autorechtstag in Königswinter

5. - 6. Mai 2018 - 12. GROSSER BVfK-JAHREKONGRESS / Rhein in Flammen

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